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Der Vorstand der Autobank AG hat am heutigen Tag beschlossen, von einem der Autobank AG vertraglich eingeräumten Wandlungsrecht gegenüber einem langfristig orientierten Investor, der der Gesellschaft bislang nachrangiges Kapital gem Art 63 CRR (Ergänzungskapital) zur Verfügung gestellt hatte, Gebrauch zu machen.
Die Kreditinstitutsgruppe der Autobank AG hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem deutlichen Zuwachs des Konzernergebnisses abgeschlossen: Nach den vorläufigen Zahlen, die unter anderem noch unter dem Vorbehalt abweichender Bewertungsergebnisse sowie der Abschlussprüfung durch den Bankenprüfer unterliegen, wird das Konzernjahresergebnis nach Steuern voraussichtlich rund TEUR 107 betragen, was eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2015: TEUR 35).
Die Autobank AG hat am heutigen Tag mit einem langfristig orientierten Finanzinvestor einen zeitlich unbefristeten Darlehensvertrag über die Gewährung von Nachrangkapital im Höhe von rund EUR 1 Mio. abgeschlossen.
Unter Bezugnahme auf die ad-hoc-Meldung der Autobank AG vom 17.10.2016, wonach der Vorstand beschlossen hatte, das Grundkapital durch Sacheinlage von nachrangigen Verbindlichkeiten um weitere EUR 300.000,-, ebenso unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre, somit um weitere 2,33 % des Grundkapitals zu erhöhen, gibt die Autobank AG nunmehr bekannt, dass die diesbezüglichen Sacheinlage und Einbringungsverträge vollständig unterfertigt wurden und das Aktienkapital somit vollständig platziert werden konnte.
Autobank Aktiengesellschaft, FN 45280p (im Folgenden die „Gesellschaft“) beabsichtigt, unter teilweiser Ausnutzung der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11.05.2016 erteilten Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital), das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück Aktien der Gesellschaft gegen Sacheinlage zu erhöhen.
Claudia Beyer-HofirekAssistentin des VorstandsT +43 (0)1 601 90-113claudia.beyer-hofirek@autobank.at