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Ad hoc-Meldung: Wandlung von Ergänzungskapital

Der Vorstand der Autobank AG hat am heutigen Tag beschlossen, von einem der Autobank AG vertraglich eingeräumten Wandlungsrecht gegenüber einem langfristig orientierten Investor, der der Gesellschaft bislang nachrangiges Kapital gem Art 63 CRR (Ergänzungskapital) zur Verfügung gestellt hatte, Gebrauch zu machen.


Durch Ausübung dieses einseitigen Wandlungs- und Gestaltungsrechts wird mit dem Investor nunmehr ein Sacheinlage- und Einbringungsvertrag über die Einlage einer Darlehensforderung in Höhe von EUR 1.000.000,50 abgeschlossen. Im Gegenzug soll der Investor 666.667 Stück neu ausgegebene, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Autobank AG zum Preis von EUR 1,50 pro Stück erhalten.


Die Emission der Aktien soll - nach vorheriger Durchführung einer Sacheinlageprüfung - im Wege einer von den Altaktionären beschlossenen Kapitalerhöhung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2017 erfolgen.


Die Anrechenbarkeit der Sacheinlage als Kernkapital setzt darüber hinaus eine Zustimmung der FMA voraus.