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AD HOC-MELDUNG: FMA verlangt Änderung im Aufsichtsrat der Autobank Aktiengesellschaft

Autobank Aktiengesellschaft hat heute einen Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 30.12.2020 gemäß § 70 Abs 4 Z 1 BWG (Bankwesengesetz) iVm § 28a Abs 3 Z 2 und Abs 5 Z 2 BWG erhalten. Mit dem Bescheid wird der Autobank Aktiengesellschaft aufgetragen, innerhalb von längstens bis 8 Wochen nach Zustellung des Bescheides zu bewirken, dass Herr Eduard Unzeitig aus dem Aufsichtsrat der Autobank AG ausscheide. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde ist gemäß § 13 Abs 2 VwGVG ausgeschlossen. 

Die Autobank Aktiengesellschaft prüft den Bescheid. Es wird zur Information darauf hingewiesen, dass am 18.12.2020 ein Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz stattgefunden hat und Herr Frank Nörenberg statt Herrn Eduard Unzeitig zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt wurde.