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AD HOC-MELDUNG: Absage des anderen potentiellen Investors

Mit ad-hoc Mitteilung vom 06. Oktober 2020 hat die Autobank Aktiengesellschaft bekannt gegeben, dass zwei mögliche strategische Investoren mit der Autobank Aktiengesellschaft und deren Hauptaktionären Absichtsvereinbarungen (Letters of Intent) für den Erwerb von Aktien im Zuge von Barkapitalerhöhungen abgeschlossen haben. 

Nachdem am 27.11.2020 einer dieser beiden möglichen Investoren bekanntgegeben hat, dass er den Prozess für den Erwerb einer Beteiligung nicht mehr weiterverfolgt, hat heute am 7.12.2020 auch der andere mögliche Investor mitgeteilt, einen Erwerb von Anteilen an der Autobank Aktiengesellschaft nicht mehr anzustreben. 

Autobank Aktiengesellschaft führt derzeit Gespräche mit einem möglichen Investor über den Abschluss eines Letters of Intent, um eine mögliche Zeichnung des in der Hauptversammlung vom 30. November 2020 genehmigten Kapitals zu prüfen. 

Nach Abschluss eines Letters of Intent stünde eine Transaktion unter anderem unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Due Diligence, der Durchführung einer abschließenden Bewertung und der Einigung über die Vertragsdokumentation sowie entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen der beteiligten Unternehmen. Die Durchführung der Transaktion bedarf zudem aufsichtsbehördlicher Bewilligungen (wie beispielsweise Eigentümerkontrollverfahren).