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AD-HOC MELDUNG: Autobank beschließt geordnete Abwicklung der Bankgeschäfte

In der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung der Autobank Aktiengesellschaft wurde beschlossen, die Satzung dahingehend abzuändern, dass die Bankgeschäfte geordnet abgewickelt und anschließend die Konzession zurückgelegt wird. Es ist das Ziel des Vorstands, dass die Gesellschaft im Rahmen der beschlossenen geordneten Abwicklung sämtliche Verpflichtungen – einschließlich der Rückzahlung der Sparguthaben – vollständig und entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen erfüllt. 

Der Vorstand erwartet derzeit einen Verlust für das Geschäftsjahr 2020 in der Größenordnung von EUR 6,5 Millionen. Aufgrund dieses Jahresverlustes, wird es voraussichtlich zu einer Unterschreitung der von der Aufsicht zusätzlich zu den regulatorischen Mindesterfordernissen vorgeschriebenen Kapitalpuffer kommen. Die regulatorischen Mindesterfordernisse (Art 92 CRR) selbst werden voraussichtlich zum 31.12.2020 nicht unterschritten. Im Zuge des Abbaus kann es aber zu Unterschreitungen sowohl der  regulatorischen Mindesterfordernisse als auch der vorgeschriebenen Aufschläge kommen. Auch ein Verlust der Hälfte des Grundkapitals (§83 AktG) ist wahrscheinlich. 

Schließlich beschloss der Vorstand, dass das Listing der Aktie der Autobank (ISIN AT0000A0K1J1) an der Wiener Börse nicht erneuert wird. Die Einbeziehung der Aktie in den Vienna MTF endet somit zum 26.2.2021. Die Einbeziehung der Aktie in den m:access der Börse München wird ebenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet werden.