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Fortführung des Geschäftsbetriebs mit sofortiger Wirkung untersagt

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Autobank Aktiengesellschaft (AutoBank AG) am 30. Juli 2021 per Bescheid die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde Frau Dkfm. Dorotea-E. Rebmann zur Regierungskommissärin bei der AutoBank AG bestellt. Durch den Bescheid wird der Einlagensicherungsfall gem. §9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ausgelöst. Einlagen bis zu 100.000 Euro und Anlegerentschädigungsansprüche bis zu 20.000 Euro sind durch die ESA (Einlagensicherung Austria) besichert.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie direkt bei der ESA (https://www.einlagensicherung.at).