Elektronische Behebung
Aus Sicherheitsgründen können Überweisungen von Guthaben Ihres Einlagekontos ausschließlich auf das von Ihnen bei der Eröffnung des Einlagekontos schriftlich genannte und bei uns aufliegende Konto des betreffenden Geldinstitutes erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Unbefugter über Ihr Guthaben verfügen kann.
Elektronische Behebung ist nur dann möglich, wenn
ein Guthaben in der entsprechenden Höhe besteht.
der Auftraggeber auf dem Konto einzelzeichnungsberechtigt ist.

